In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben, und zwar in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Verantwortlich für die Wartung der Rauchmelder
(Sicherung der Betriebsbereitschaft):